Als Sofortmaßnahme hat die Wirtschaftsförderung (WFH) eine Service-Hotline „Krisenhilfe Unternehmen“ eingerichtet.
Angesichts der rasanten Ausbreitung des Corana-Virus‘ haben uns in den zurückliegenden Tagen erste Hilferufe aus der Wirtschaft erreicht. Wir bitten alle Unternehmer, deren Firmen sich aktuell in Notsituationen befinden, uns ihre konkrete Lage zu schildern. „Wir stehen im ständigen Kontakt mit den Wirtschaftsministerien des Landes und des Bundes in Düsseldorf und Berlin“, sagte Wirtschaftsförderer Dr. Karl-Georg Steffens. „Unsere Abgeordenten aus Land und Bund unterstützen unsere Bemühungen in der Informationsbeschaffung und darüber hinaus bei Hilfen von unverschuldet in Not geratenen Unternehmen.“
Als Sofortmaßnahme hat die Wirtschaftsförderung (WFH) eine Service-Hotline „Krisenhilfe Unternehmen“ eingerichtet. Unter der Rufnummer 02381/9293-444 erreichen Betroffene unsere fachkundigen Ansprechpartner in der Zeit von Montag – Freitag: 8:00 – 17:00 Uhr. „Wir sind Krisenkontaktstelle für die Hammer Unternehmen“, sagte Martin Löckmann, Leiter der Abteilung Unternehmensentwicklung bei der Wirtschaftsförderung. Das System habe sich in mehr als 20 Jahren bewährt. Denn nicht jedes Hilfsangebot passt auf den Einzelfall. Immer muss zuerst aus fachlicher Sicht geprüft werden, welche Angebote in der konkreten Lage eines Unternehmens passen. Konkret geht es um so unterschiedliche Themen wie Überbrückung von Liquiditätsengpässen, Kurzarbeitergeld sowie um Unterstützungsleistungen für von Quarantäne betroffene Betriebe. Für all diese Bereiche gibt es jeweils andere zuständige Behörden und jeweils spezifische Anforderungen. „Unsere Fachberater sind immer auf dem neuesten Stand und stehen den Hammer Unternehmern gerade in Krisenzeiten mit Rat und Tat zur Seite“, so Löckmann. Seine Empfehlung: Um die bestehenden Hilfsangebote möglichst effektiv nutzen zu können, ist es unbedingt ratsam, sich über die Service-Hotline mit der Krisenkontaktstelle der WFH in Verbindung zu setzen.
Fest steht zu diesem Zeitpunkt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Regelung für das Kurzarbeitergeld lockern wollen. Damit sollen die Folgen der Coronavirus-Epedemie für die Unternehmen abgemildert werden. Die Gesetzesvorlage wird im Schnellverfahren im Bundestag und im Bundesrat beraten und soll Anfang April in Kraft treten.